Förderbedingungen
Kriterien für die Gewährung von Fördermitteln
Die Förderinstitute erlassen Richtlinien, die die Förderbedingungen enthalten.
- Rechtsanspuch auf Beihilfen
Es besteht kein Rechtsanspruch. Hier entscheidet die zuständige Bewilligungsbehörde
nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel.
- Hausbankprinzip
Sie müssen die Anträge bei ihrer Hausbank einreichen, können hier also nicht direkt
mit den Bewilligungsstellen oder den zuständigen Landesförderbanken in Kontakt
treten.
- Vorbeginnklausel
Ein wesentliches Kriterium fast sämtlicher Beihilfen ist der Grundsatz, dass zum
Zeitpunkt der Antragstellung mit dem Vorhaben noch nicht begonnen werden darf.
- Zweckbindung
Fördermittel dürfen nur für den Förderzweck verwendet werden. Die Zuwendungszwecke
werden in den Förderrichtlinien festgelegt. Dieser muss durch einen Verwendungsnachweis
bewiesen werden.