Förderbedingungen

Kriterien für die Gewährung von Fördermitteln

 

Die Förderinstitute erlassen Richtlinien, die die Förderbedingungen enthalten.

 

  • Rechtsanspuch auf Beihilfen

             Es besteht kein Rechtsanspruch. Hier entscheidet die zuständige Bewilligungsbehörde

             nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden

             Haushaltsmittel.

  • Hausbankprinzip

             Sie müssen die Anträge bei ihrer Hausbank einreichen, können hier also nicht direkt

             mit den Bewilligungsstellen oder den zuständigen Landesförderbanken in Kontakt

             treten.

  • Vorbeginnklausel

             Ein wesentliches Kriterium fast sämtlicher Beihilfen ist der Grundsatz, dass zum

             Zeitpunkt der Antragstellung mit dem Vorhaben noch nicht begonnen werden darf.

  • Zweckbindung

             Fördermittel dürfen nur für den  Förderzweck verwendet werden. Die Zuwendungszwecke

             werden in den Förderrichtlinien festgelegt. Dieser muss durch einen Verwendungsnachweis

             bewiesen werden.

        

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